WIE WIR POLIZEIGEWALT GEGEN SCHWARZE MENSCHEN IN DEUTSCHLAND BEENDEN KÖNNEN
VON SANDRA BILSON AND NASTASIA BEAUSEJOUR
Dürfen wir in Deutschland Handyaufnahmen von Racial Profiling machen? Was tun, wenn ein Polizist die Dienstnummer nicht sagen möchte? Und wie können sich BIPOC-Menschen in Deutschland rechtlich gegen Ungleichbehandlungen wehren?
13. September 2020, 12:00 CET | Aktualisiert am 12. Oktober, 2020, 01:15 CET
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt mit kongolesischen Wurzeln, Blaise Francis, hat mit unserer Redakteurin Sandra Bilson (Black City Stories) seine Erfahrungen und Empfehlungen zum Umgang mit strukturellem Rassismus in Deutschland, insbesondere durch die Polizei, geteilt. Im Zoom-Gespräch erklärt Francis, was es mit dem neuen Antidiskriminierungsgesetz auf sich hat, was es noch braucht, wie sich BIPOC-Personen rechtlich gegen Diskriminierungen wehren können – und was passiert ist, seit sich sein Angebot kostenfreier Rechtsberatung für alle Menschen, die von Rassismus betroffen sind, rasant über Instagram verbreitet hat.
TRANSKRIPT
Sandra Bilson (Black City Stories): Hallo und herzlich willkommen bei Black City Stories! Mein Name ist Sandra und wir von Black City Stories haben uns mit dem Rechtsanwalt Blaise Francis über Zoom vernetzt, um über strukturellen Rassismus in Deutschland und insbesondere in der Polizei zu sprechen.
Dabei erklärt er, was es mit dem neuen Antidiskriminierungsgesetz auf sich hat, welche Möglichkeiten BIPOC-Personen haben, um sich gegen Diskriminierung zu wehren, und was passiert ist seit sich über Instagram sein Angebot kostenfreier Rechtsberatung für alle Menschen, die von Rassismus betroffen sind, rasant verbreitet hat.
(Dieser Abschnitt beginnt bei 0:50.)
„Ich setze mich ein für Gleichberechtigung und gegen Gewalt gegen Schwarze Menschen“
Blaise Francis: Ich kriege mittlerweile Drohungen und laufend Beleidigungen. Ich habe knapp über 700 Nachrichten über Instagram bekommen. Da sind weit überwiegend, wirklich weit, weit überwiegend positive Nachrichten. [lacht] Nein, nicht erschrecken, positive Nachrichten!
SB: Da bin ich ja erleichtert! [Lachen]
BF: Es sind weit überwiegend positive Nachrichten, aber sind leider auch vereinzelt Beleidigungen und vereinzelt Drohungen und auch sehr fragwürdige Nachrichten dabei. Was ich mit fragwürdigen Nachrichten meine: Es ist zum Beispiel mal eine Mail bekommen, weil ich auch häufig auf das Thema Racial Profiling eingegangen bin in letzter Zeit. Da habe ich dann die Nachricht bekommen von jemanden, der schrieb sowas wie: „Ja, was würde mit mir denn als weißer Person passieren, wenn ich in Mogadischu von Ihren Freunden von der Religionspolizei angehalten werde? Ich als Schweinefleischfresser werde dann bestimmt zum Schwimmen eingeladen. Und zwar in einem Käfig – und dann ertränkt. So würde dann das Racial Profiling bei Ihnen ablaufen!“ Das meine ich halt mit komisch. Erstens Mogadischu? Was habe ich denn mit Mogadischu zu tun?
SB: Ja [verwundert und lacht].
BF: Ich komme aus dem Kongo, wenn überhaupt. Keine Ahnung [lacht]. Dann bin ich katholisch. Ich bin auch kein Moslem. Insofern sind das auch nicht meine Freunde von der „Religionspolizei“. Ich esse genauso Schweinefleisch wie die Person, die mir da geschrieben hat. Da bemerkt man auch: Da werden ganz viele fremdenfeindliche Dinge einfach wild in einen Topf geschmissen. Irgendwelche Ängste werden da ausgelöst, weil ich anders aussehe, weil die meisten meiner Follower anders aussehen. Und dann wird halt alles – von Islamismus bis falsche Nationalität alles – in einen Topf geschmissen. Das meine ich mit komischen Nachrichten. Aber dann gibt es natürlich auch diese ganz klar rechtsradikalen Drohungen.
Wie ich damit umgehe? Ja, beim ersten Mal, als ich sowas gelesen habe, habe ich mich natürlich schon erschrocken. Da bin ich ganz ehrlich. Wenn man das nicht gewohnt ist, da erschreckt man sich da schon!
Aber ich sag mal: Nach der ersten habe ich eben ein paar Nächte darüber geschlafen und da hat sich mein Verständnis oder mein Bild davon gewandelt. Also ich habe da Null Angst davor und lass mich da auch überhaupt nicht einschüchtern. Das zeigt für mich, ehrlich gesagt, nur, dass es genau richtig ist, was ich mache. Erstens bin ich da scheinbar wahrgenommen worden. Zweitens zeigt mir das auch, was für Probleme wir noch in unserer Gesellschaft haben. Ich meine, man muss sich das mal vor Augen führen! Ich bin ja jetzt kein Hassprediger oder ein Terrorist oder sowas. Sondern ich setze mich ein für Gleichberechtigung und gegen Gewalt gegen Schwarze Menschen – sei es psychische oder physische Gewalt gegen Schwarze Menschen und andere ethnische Minderheiten. Das ist das, wofür ich mich einsetze – nicht mehr und nicht weniger.
Ich möchte, dass wir in Frieden zusammenleben und einfach nur Rassismus kein Thema mehr ist in unserer Gesellschaft – oder jedenfalls besser wird. Und nichtsdestotrotz werde ich dafür schon angefeindet. Das muss man sich verdeutlichen! Aber, wie gesagt, das zeigt mir dann dementsprechend nur: Ich habe absolut Recht mit all dem, was ich sage. Ich muss noch viel mehr machen. Ich muss noch viel aktiver werden. Weil da gibt es noch viel mehr zu tun.
SB: Absolut. Absolut.
(Dieser Abschnitt beginnt bei 4:15.)
„Wir brauchen ein Bundesantidiskriminierungsgesetz!“
SB: Ja, es gibt ja seit Kurzem das Antidiskriminierungsgesetz. Wie können denn Leute von dem Antidiskriminierungsgesetz Gebrauch machen?
BF: Das Erste, was man bei dem Antidiskriminierungsgesetz wissen muss – welches es erst seit Kurzem gibt – ist, dass es ein Landesantidiskriminierungsgesetz in Berlin ist.
Das heißt, die Betroffenen in Berlin können sich damit besser schützen und wehren. Aber es wird halt nun mal nicht nur in Berlin diskriminiert, sondern in der ganzen Bundesrepublik, leider. Dementsprechend ist das auch ein Punkt, den ich auf meiner Agenda habe und auch immer wieder öffentliche anspreche: Dass wir nämlich nicht nur ein Landesantidiskriminierungsgesetz brauchen – wir brauchen ein Bundesantidiskriminierungsgesetz!
Ja, was hat es mit diesem Antidiskriminierungsgesetz eigentlich auf sich?
Da gibt‘s eine Besonderheit. Und zwar gab‘s es vorher schon das „Allgemeine Gleichheitsgesetz“. Und dieses gilt bundesweit! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein Gesetz, das Leuten, die diskriminiert werden, die Möglichkeit gibt, sich rechtlich gegen Diskriminierung zu wehren. Indem man nämlich auf Unterlassen, auf Beseitigung, auf Schadensersatz und auf Entschädigung klagen kann, nach diesen allgemeinen Gleichheitsgesetz. Das gilt aber nur für den privaten Bereich. Das Landesantidiskriminierungsgesetz Berlin gilt nicht für den privaten Bereich, sondern befasst sich mit der Diskriminierung durch Behörden. Die Besonderheit ist, dass es – genauso wie im allgemeinen Gleichheitsgesetz – eine Beweislastumkehr gibt. Das heißt: Wenn ich durch die Polizei diskriminierend behandelt werde, dann muss ich nicht den Vollbeweis erbringen, dass ich diskriminiert wurde. Sondern ich muss nur noch glaubhaft machen, dass ich diskriminiert wurde. Das ist eine niedrigere Schwelle von der Beweislast her. Wenn ich es geschafft habe, dass es logisch klingt, dass es schlüssig klingt, dass das Sinn macht, dass die Indizien dafür sprechen, dass ich ungleich behandelt worden bin und diskriminiert worden bin, dann hat die Behörde die Pflicht zu beweisen und zu belegen, ob es eine ungleiche Behandlung war – und ob diese gerechtfertigt war.
Das ist wichtig, weil Diskriminierung sehr, sehr schwer nachzuweisen ist. Insbesondere auch bei Polizeibeamten ist es mittlerweile so, dass sie geschult sind. Also die Fälle, die es zu diesem Racial Profiling beispielsweise gab, die sind schon ein paar Jahre her. Der Grund war da schlicht und einfach, dass es diese Schulungsmaßnahmen noch nicht so stark vertreten waren, wie es sie jetzt gibt.
Das heißt, in diesen Fällen war es dann so, dass die Polizei – weil sie dann so unsensibel war in dem Punkt – auch offen zugegeben hat: „Ja, der hatte einen Hoodie auf und der war schwarz. Und weil er Schwarz war, sah er unheimlich aus. Dann habe ich ihn halt mal kontrolliert – und die anderen halt nicht.“
Aber so naiv und so unintelligent argumentiert ja jetzt kein Polizist mehr vor dem Gericht, wenn es zu so einem Fall oder zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde kommen sollte. Dann wird er sich immer irgendwelche anderen Gründe ausdenken, um zu begründen, warum gerade diese Person kontrolliert worden ist.
Das heißt: Heutzutage Ungleichbehandlung nachzuweisen ist deutlich schwieriger, weil die Polizei zwar in dem Bereich geschult ist, aber es trotzdem macht! Dementsprechend ist so eine Beweislastumkehr wirklich sehr wichtig, damit man dann als Betroffener bessere Rechtsschutzmöglichkeiten hat.
SB: Absolut …
BF: Und deswegen brauchen wir es für ganz Deutschland.
SB: Ja genau. (lacht) Aber abgesehen vom deutschlandweiten Antidiskriminierungsgesetz – ist das genug? Ist das eine Maßnahme, die reicht, um gegen Rassismus und Diskriminierung vorzugehen und wenn nicht, woran fehlt es?
BF: Nein, es ist nicht genug! Es hilft definitiv und deswegen begrüße ich auch, dass es das in Berlin gibt. Aber, wie gesagt, ich würde es mir sehr stark wünschen, dass es das deutschlandweit gibt. Das wird nicht leicht, weil auch da hat sich mal wieder – wir können es ja alle schon erraten – Horst Seehofer dazu geäußert. Er sagte, das wäre ein Angriff auf die Polizei und ein Generalverdacht gegenüber der Polizei.
Also wir reden hier über ein Gesetz, das bei Diskriminierung dann Rechtsschutzmöglichkeiten eröffnet! Und dann redet das Innenministerium von einem „Generalverdacht“ gegenüber der Polizei. Wenn so argumentiert wird, dann stehen wir alle unter „Generalverdacht“. Denn es gibt Straftatbestände, Staatsanwaltschaften und die Polizei, die dafür da ist, um sowas zu ermitteln. Das würde bedeuten, wir müssten nun alle sagen: “Wir stehen alle unter einem Generalverdacht. Weil es Gesetze gibt, die Sanktionen und Rechtsschutz dafür vorsehen, wenn jemand Straftaten begeht.“
Das ist ja absoluter Quatsch! Wir leben in einer Demokratie! Das heißt, dass auch staatliches Verhalten kontrolliert wird! Das nennt man „System of Checks and Balances“ – also Kontrolle und Balance von Macht.
Deswegen ist es besonders wichtig, dass gerade auch Gesetze geschaffen werden, wo man dann auch wirklich Kontrolle ausüben kann, indem man sich wehren kann in solchen Situationen. Aber wie gesagt: Mal sehen, ob das kommt!
(Dieser Abschnitt beginnt bei 9:30.)
„Wir brauchen unabhängige Behörden für Anzeigen und Ermittlungsverfahren gegen Polizisten!“
BF: Was brauchen wir noch? Wir brauchen ganz dringend unabhängige Behörden, die zuständig sind für Anzeigen und Ermittlungsverfahren gegen Polizisten. Heutzutage ist es so: Nehmen wir mal an, ich werde angehalten von einem Polizisten und der übt in irgendeiner Form Gewalt mir gegenüber aus. Was mache ich dann natürlich? Ich erstatte Anzeige. Was passiert in fast all diesen Fällen? Der Polizist erstattet erst Mal Gegenanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Das ist das Erste! Das ist instinktiv. Das wird immer kommen eigentlich.
Und dann sind wir aber in folgender Situation: Jetzt haben wir beide ein Verfahren laufen: Anzeige gegen den Polizisten und Anzeige gegen mich. Was ist das Erste, was passiert? Es ist gang und gäbe und grenzt für mich auch schon fast an strukturellen Rassismus: Das Erste, was passiert, ist, dass die Staatsanwaltschaft die Anzeige gegen den Polizisten erst Mal vorläufig einstellt. Nach dem Motto: Wir haben ja schon das laufende Verfahren von dem Polizisten – da wird das Ganze aufgeklärt. Also lassen wir das Verfahren des Polizisten gegen den Bürger laufen und stellen das andere Verfahren, nämlich das des Bürgers gegen den Polizisten, solange ein, bis das Ergebnis kommt.
Warum eigentlich nicht umgekehrt, ist so meine erste Frage. Warum lässt man nicht das Verfahren gegen den Polizisten laufen und stellt erst Mal das Verfahren gegen den Bürger ein? Wenn das Verfahren gegen mich erst Mal weiter läuft, dann bin ich Beschuldigter! Da bin ich erst mal in einer Verteidigungssituation. Das ist erst Mal eine ganz andere Situation! Aber gut. Das ist schon mal das Erste.
Was jetzt aber wirklich das Problem ist: Wer fängt dann an zu ermitteln? Die Staatsanwaltschaft ermittelt in der Regel nicht selber. Die Staatsanwaltschaft bedient sich bei ihren Ermittlungen der Polizei. Das steht auch so im Gesetz drin. Polizisten sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Das steht so im Gesetz. Das heißt, was passiert? Polizei ermittelt gegen Polizei.
Aus meiner Sicht ist das in den seltensten Fällen fair, gerade wenn es um den Vorwurf rassistisch motivierter Gewalt geht oder unverhältnismäßigem Verhalten der Polizei aufgrund von Rassismus. Da steht ja die ganze Institution Polizei in Deutschland in einem schlechten Ruf. Und dagegen wehren sich nun öffentlich die Gewerkschaften der Polizei und das Innenministerium, weil ja die ganze Polizei schlecht dastehen würde. Das führt auch dazu, dass, wenn dann Polizei gegen Polizei ermittelt, diese Ermittlung nicht objektiv abläuft. Man möchte nun mal nicht gegen die eigenen Kollegen den Rassismusvorwurf erheben. Und dass dieser dann am Ende auch begründet ist, ist ja auch nicht im Interesse der Polizei!
Deswegen brauchen wir ganz dringend unabhängige Stellen, die für Ermittlungsverfahren gegen Polizisten zuständig sind. Wir brauchen aber auch unabhängige Beschwerdestellen für Polizisten! Im Augenblick gibt es nur Beschwerdestellen in der Polizeiselbst. Das heißt: Wenn sich ein Polizist traut gegen einen anderen Polizisten eine Meldung zu machen, dann muss er das in der Polizeibehörde tun. Es gibt aber auch einen prominenten Polizisten, der veröffentlicht auf Twitter immer sehr kritische Tweets. Mit ihm gemeinsam wurde ich auch mal von 1live interviewt –er als einer der Polizei kritischen Polizisten. Da hat er geschildert, wie das abläuft. Er sagte dann auch, er wurde schon als Nestbeschmutzer beschimpft, als Kollegenschwein. Er solle die Polizei verlassen. Und das ging sogar so weit, dass ihm einmal gesagt worden ist, er solle sich erschießen.
SB: Wow …
BF: Genau, ganz schlimm! Das zeigt, dass wir dringend auch für Polizisten selber die Möglichkeit schaffen müssen, sich extern an eine unabhängige Stelle richten zu können – idealerweise auch anonym. So ähnlich wie bei einem Unternehmen. Da gibt es auch diese Whistleblower-Hotline, an die man sich als Mitarbeiter richten kann, wenn im Unternehmen Straftaten begangen werden. Damit diese Polizeibeamten keine Repressalien zu befürchten haben innerhalb der Behörde, damit sie nicht gemobbt werden und so weiter. Deswegen wäre eine externe Behörde da ganz wichtig!
(Dieser Abschnitt beginnt bei 13:45.)
„Wenn Polizisten in Grundrechte eingreifen, müssen sie die Body Cam einschalten!“
BF: Lass mich mal kurz überlegen, was brauchen wir noch? Habe ich die Body Cam schon angesprochen? Nein, oder?
SB: Nein, hattest du nicht.
BF: Body Cams sind Kameras, die haben Polizisten teilweise auf der Brust oder auf der Schulter. Die nehmen Ton und Video auf und wurden jetzt flächendeckend in Deutschland in den Ländern eingeführt – und haben entsprechende Regelungen. Der große Witz bei diesen Body-Cam-Regelungen ist , die wurden eingeführt zum Schutz der Polizeibeamten. Das ist erst Mal in Ordnung. Ich bin auch gegen Gewalt gegen Polizisten! Der große Witz ist jetzt: Die Regelungen werden so ausgestaltet, dass ein Polizeibeamter die Body Cam einschalten kann – aber nicht muss – wenn eine Gefahr für ihn oder einen Dritten besteht. Umgekehrt muss er das aber eben nicht. Und das kann halt nicht sein!
Das ist eine absolut einseitige Regelung zu Gunsten der Polizei. Das ist völlig inakzeptabel. Das ist der Generalverdacht „Bürger üben Gewalt aus gegen Polizisten. Aber umgekehrt besteht der Bedarf nicht. Deswegen ist es ein Wahlrecht.“ Das ist eine Frechheit. Da haben sich die Polizei-Gewerkschaften durchgesetzt, die seit jeher gegen jegliche Kontrolle von Polizisten sind. Und das kann so nicht sein! Das ist nicht fair! Das ist nicht Waffengleichheit im Rechtssinne.
Meines Erachtens müssen diese Regelungen in allen Bundesländern angepasst werden – und zwar in der Weise, dass es eben heißt: Wenn Polizisten durch Polizei-Maßnahmen in Grundrechte eingreifen, dann müssen sie die Body Cam einschalten! Das würde auch so viel helfen für Racial-Profiling-Kontrollen.
Wenn man betroffen ist und man sieht die Kamera blinken und es wird aufgenommen, dann ist die Wahrscheinlichkeit dass ein Polizist irgendwie Polizei-Schikane betreibt … Solche Sachen wird sich der Polizist halt definitiv verkneifen!
Umgekehrt schützt es aber auch den Polizisten. Weil dann sind die Streitigkeiten mit „Wer hat wen beleidigt?“ geklärt. Das sieht man ja dann auf Video! Oder auch die Frage: „Wer hat wen zuerst geschlagen?“. Das ist ganz wichtig! Das wäre dann alles deutlich objektiver und deutlich klarer für beide Seiten. Insofern finde ich es überhaupt nicht nachvollziehbar – und es gibt es keinen logischen Grund dafür – dass eine solche Pflicht zur Einschaltung der Body Cam nicht besteht.
Wir brauchen sie auch deshalb ganz dringend, weil die Regelungen zum Aufnehmen mit dem Handy sind in Deutschland sehr Einzelfall abhängig. Also „wann darf man einen Polizisten mit dem Handy aufnehmen?“. Das ist immer eine Einzelfall-Frage.
Insofern brauchen wir unbedingt diese Body Cams. Es ist schon in ganz vielen anderen Ländern der westlichen Welt gang und gäbe. Wir sind da wieder ganz weit zurück. In ganz vielen anderen Ländern ist es auch gang und gäbe, dass man die Polizei mit dem Handy aufnehmen darf. Das ist in den USA beispielsweise das Normalste der Welt! Bei uns kommt es immer darauf an: Nimmt man das nicht-öffentlich gesprochene Wort auf – oder nimmt man das öffentlich gesprochene Wort auf? Dient das der Veröffentlichung oder dient das nur zu Beweiszwecken? Also sehr viele, kritische Fragen, die ein Laie in der Situation meist nicht so schnell beantworten kann. Dementsprechend enden diese Situationen häufig auch unschön mit Beschlagnahmen von Handys und Ingewahrsamnahme. Insofern brauchen wir ganz dringend die Regelung zur Body Cam.
(Dieser Abschnitt beginnt bei 16:50.)
„Handyaufnahmen: Da kommt es ganz stark darauf an!“
SB: Wenn jetzt jemand von strukturellen Rassismus betroffen ist – sagen wir mal von Racial Profiling: Würdest du der Person empfehlen, das Handy direkt herauszuziehen und das Ganze zu filmen – oder eher nach Hilfe zu rufen, wenn Leute in der Umgebung sind, die das Ganze beobachten können?
BF: Ich würde eher empfehlen Zeugen dazu zu rufen, unabhängige Zeugen: „Ja, entschuldigen Sie bitte, könnten Sie kurz anhalten, kurz als Zeuge hier stehen bleiben? Ich hab das Gefühl, dass ich gerade ausschließlich aufgrund meiner Hautfarbe kontrolliert und unfair behandelt werde.“ Klar, da muss man halt auch gucken. Ist die Mehrheitsgesellschaft dann …beweist die dann auch Zivilcourage? Das ist auch so eine Frage. Grundsätzlich würde ich eher empfehlen, dass man wirklich Zeugen sichert.
Handyaufnahmen: Da kommt es ganz stark darauf an! Das erste Wichtige ist, wenn man filmen möchte, dass man ausdrücklich sagt: „Ich mache die Aufnahme nur zu Beweiszwecken und nicht zur Veröffentlichung.“ Und dass man dann auch sagt, dass man sich erst mal umschaut nach Personen, die eine Mithörgelegenheit haben. Denn wenn eine andere, dritte Person eine Mithörgelegenheit hat, dann ist das das öffentlich gesprochene Wort. Dann darf man die Stimme des Polizisten beispielsweise auch aufnehmen. Wenn das so ist, dann sollte man genau das sagen:„Es besteht hier eine Mithörgelegenheit für Dritte. Deswegen mache ich die Aufnahme und das ist das öffentlich gesprochene Wort, was ich hier aufnehme.“ Also um halt auch dem Polizisten klar zu machen, dass man die Rechtslage kennt.
In letzter Zeit bekomme ich ganz oft Hinweise, wo es genau darum geht: Aufnahmen von Polizisten mit dem Handy. Da wird dann immer von der Polizei pauschal behauptet, Handyaufnahmen ohne Erlaubnis sind verboten. Punkt.
Wer mir nicht glaubt: Ich habe eine offizielle Pressemitteilung einer Polizei in Kaiserslautern. Zu einem meiner Fälle. Selbst in der offiziellen Pressemitteilung steht das genauso pauschal drin – was eine dreiste Lüge ist! Das kann man auch im Internet offiziell abrufen. Da steht halt drin: „Aufnahmen von Personen ohne deren Erlaubnis sind nach dem Strafgesetzbuch verboten. Aufnahmen mit Ton von Personen ohne deren Erlaubnis sind verboten.“ Punkt. Der Hintergrund dieser Pressemitteilung war meines Erachtens ganz klar: Man wollte auf die Öffentlichkeit Einfluss nehmen.Man wollte den Anschein erwecken, dass die Aufnahme meiner Mandantin in dem Fall illegal war, sodass das gar nicht kritisch hinterfragt wird, ob es öffentlich ist oder nicht-öffentlich.
Aber das war in anderen Situationen genauso. Da sagen sie [die Polizei, Anm. Red.] immer: „Handy aus! Ohne Erlaubnis darfst du mich nicht aufnehmen!“ Punkt. Aber da wird nicht gesagt, weil hier gerade keiner mithören kann oder sowas. Das wird dann gar nicht dazu gesagt. Aber darauf kommt es an!
(Dieser Abschnitt beginnt bei 19:35.)
„Wir brauchen bundesweit eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte!“
Was soll man insofern machen? Zeugen sichern – und nach dem Dienstausweis fragen. Das ist wichtig! Wenn der Polizeibeamte seinen Dienstausweis nicht zeigen möchte dann ruft selber die Polizei!
Es gibt auch wirklich Fälle– gerade im Bereich Diebstahl bei Wohnungen und sowas oder Raub – wo sich Leute als Polizisten ausgeben und an der Tür klingeln und dann die Wohnung betreten und keine Ahnung was dann passiert irgendwas Schlimmes! Als Bürger hat man ein gutes Recht darauf, dass man sich den Dienstausweis von dem Polizisten zeigen lässt. Denn es kann ja auch jeder X-Beliebige kommen mit einer netten Uniform. Das heißt: Fragt nach dem Ausweis!
Wenn die euch den Ausweis nicht zeigen wollen oder die Dienstnummer, den Namen nicht geben wollen, dann ruft selber bei der Polizei an und sagt: „Ich werde hier gerade kontrolliert, angehalten, festgehalten von jemandem, der gibt sich als Polizei ausgibt. Ich weiß aber nicht, ob das ein Polizist ist – und er möchte mir seinen Dienstausweis nicht zeigen.“ Genauso. Und: “Bitte schicken Sie jemanden!“ Einfach auch, um Druck auf den Polizisten auszuüben. Denn ich habe Fälle gehabt, wo die Polizei dann schlicht und einfach Anonym bleiben möchte und dann sagt: „Nein, nein, von mir kriegen Sie nichts!“
Was auch passiert und da kommen wir wieder zu gesetzlichen Regelungen: Ich habe auch Fälle, da gibt einem der Polizeibeamte eine Dienstnummer und einen Namen. Danach sind meine Mandanten zur Polizeistation gegangen, um sich zu beschweren, wo sich herausstellte: Den Namen gibt es nicht! Und die Dienstnummer gibt es auch nicht! Er hatte denen einfach eine falsche Angabe gemacht. Da kommen wir zum nächsten Punkt: Wir brauchen bundesweit eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte, damit sowas nicht passieren kann!
In Deutschland ist das im Augenblick ein Flickenteppich. Polizeisache ist Ländersache. Also das heißt, es ist Landesgesetzgebung in den Bundesländern: Manche Bundesländer haben so eine Kennzeichnungspflicht, manche aber eben nicht.
Es gibt ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht, das besagt: Das ist zulässig, das ist nicht verfassungswidrig. Weil Polizisten dagegen geklagt hatten nach dem Motto: „Das ist ja mein Persönlichkeitsrecht, wenn ich Daten von mir selber – also meinen Namen oder meine Dienstnummer – auf meiner Uniform öffentlich sichtbar zeigen muss. Das verstößt gegen meine Persönlichkeitsrechte.“
Aber nein, nein! Da hat das Bundesverwaltungsgericht zu Recht gesagt in einem Urteil, dass da zwei Grundrechte miteinander kollidieren und dass das Grundrecht der Bürger in der Situation überwiegt, weil der Staat hat ein Gewaltmonopol! Polizisten haben sehr weitreichende Befugnis-Normen. Die dürfen mit Waffen rumrennen. Die haben Handschellen. Die haben ganz viele Erlaubnisse zu durchsuchen, zu kontrollieren und zu machen. Das heißt: Auf der Gegenseite müssen wir als Bürger mindestens wissen, wer uns da gerade gegenüber steht, damit wir uns dann auch rechtlich wehren dürfen.
Deswegen brauchen wir dringend diese Kennzeichnungspflicht. Aber in der Situation jetzt Stand ist: Wenn es die in eurem Bundesland nicht gibt, diese Kennzeichnungspflicht, fragt nach dem Ausweis! Lasst euch nicht abwimmeln! Wenn ihr die nicht bekommt, ruft die Polizei selber! Ansonsten ruhig bleiben.
(Dieser Abschnitt beginnt bei 22:35.)
„Wenn wenigsten nur der Ton in Ordnung wäre!“
SB: Glaubst du, dass sich der strukturelle Rassismus reduziert durch die Diskurse über Rassismus und vor allem auch dem Tod von George Floyd?
BF: Also dass das jetzt quasi mehr so im Fokus steht und was geändert wird?
SB: Genau, dass sich da etwas verbessert und Leute mehr darauf aufmerksam werden … Ob sich in den Institutionen etwas ändert?
BF: Wenn ich ganz ehrlich bin: Bei der Polizei habe ich jetzt gerade das Gefühl, dass es im Augenblick eher einen Schritt nach hinten ist. Ich sehe das ganz stark in Frankfurt im Augenblick beispielsweise: Letztes Wochenende war ich da selber in Frankfurt und habe mir selbst ein Bild von der Lage dort verschafft, weil ich so viel über Instagram mitbekommen hab. Weil es dort Demonstrationen gab und manche – das muss man halt auch sagen – wirklich nicht schön abgelaufen sind. Da gab es einzelne Leute, die Vandalismus betrieben haben, was nicht in Ordnung ist. Wo ich völlig gegen bin! Aber es waren Einzelpersonen. Das ist ganz wichtig! Es war nicht die große Gruppe, sondern es waren Einzelpersonen!
Da ist es nun so: Da ist jetzt zu jeder Tages- und Nachtzeit – aber insbesondere am Abend – ein Polizeiaufgebot auf der „Zeil“ oder so heißt die Haupteinkaufsstraße in Frankfurt. Da ist da so ein Platz vor. Da waren, glaube ich, als ich vor Ort war, sechs Mannschaftsbusse mit Polizei, die dort Leute kontrollieren und auch immer umzingeln – was einfach so ein unangenehmes Gefühl ist, wenn man von fünf Polizisten umzingelt wird.
Das Ganze ist ausgeartet. Und jetzt habe ich wieder mal ein Instagram-Video gesehen. Da wurde ein Bürger mit dunkler Hautfarbe, also ein POC, mit einer Behinderung er wurde von der Polizei über eine Stunde festgehalten! Das kann man sich auf Instagram anschauen. Da stehen 30 Polizisten in einer Reihe nach der anderen um diesen Mann rum, der Panik hat, der – ich glaube, auch aufgrund seiner Behinderung – auch noch mehr Angst hat!
Da sieht man wieder, wie so etwas eskaliert: Dass die Polizei vielleicht weil sie nun so stark im Fokus und in der Kritik ist, nur mit noch mehr unverhältnismäßigem polizeilichen Handeln reagiert. Das ist leider schwierig. Also das sehe ich jetzt – und beobachte das auch in den Fällen, die ich hab– dass nun noch rabiater vorgegangen wird und die Polizisten noch viel schneller pampig werden … Gerade wenn man eine kritische Frage stellt: „Wie viele Personen haben sie denn in der letzten halben Stunde kontrolliert, die keine dunkle Hautfarbe oder keinen Migrationshintergrund haben?“
Auf so eine Frage wird dann direkt pampig reagiert und man wird bedroht. Und das ist auch eine Tendenz, die ich halt sehe, weil die Nerven von den Polizisten auch ein bisschen blank liegen. Das ist aber ganz ehrlich die falsche Reaktion! Man muss halt einen Schritt zurück machen. Man muss den Bürger wieder mehr als Bürger wahrnehmen. Man muss sich mehr in der Rolle „Freund und Helfer“ sehen!
Ganz ehrlich: Wenn der Ton in Ordnung wäre bei diesen ganzen Racial-Profiling-Kontrollen, fände ich das gar nicht so schlimm. Find ich ganz ehrlich. Eigentlich ist das dann immer noch falsch, wenn überwiegend Menschen mit Migrationshintergrund kontrolliert werden. Aber wenn wenigsten nur der Ton in Ordnung wäre! „Einen schönen guten Tag. Es handelt sich hierbei um eine Routinekontrolle. Dürfen wir einmal kurz Ihren Ausweis sehen? Danach können Sie sofort wieder Ihrer Wege gehen.“
Wenn das so ablaufen würde, in diesem freundlichen Ton – wie eine Dienstleistung oder so wie so ein „Dienstleister“ So wie ich als Anwalt mit einem meiner Mandanten sprechen würde. Von dem lasse ich mir auch, wenn wir uns kennenlernen zuerst den Ausweis vorlegen. Das würde doch schon so viel helfen und schon Feuer aus so einer Situation herausnehmen. Aber es ist leider genau das Gegenteil der Fall.
Aber langfristig habe ich schon die Hoffnung, dass wir dadurch, dass wir diese Diskussion führen, es langfristig schon eine Besserung gibt. Aber im Augenblick ist es eher ein bisschen schlimmer geworden. Meine persönliche Wahrnehmung.
SB: Geht mir ähnlich.
(Dieser Abschnitt beginnt bei 26:45.)
„An alle POC: Haltet durch!“
SB: Wie können wir denn alle – oder jeder für sich – mehr Bewusstsein dafür schaffen? Wie können wir weiterhin damit umgehen? Weil es gibt Leute, insbesondere POC, die sind einfach müde … tired. Die wollen auch gar nicht mehr darüber sprechen, weil sie das Gefühl haben, dass sie im Dialog darüber immer dieselben Fragen beantworten, dieselben Fragen gestellt bekommen.
Sie wollen nicht darüber reden, ob es Rassismus gibt – sondern eher einen Diskurs, wie man damit umgehen soll, was man da machen kann, was sich da ändern muss. Und deshalb machen wir auch dieses Format. Deshalb sind wir dir auch dankbar, dass du dir Zeit genommen hast!
BF: Gerne!
SB: Aber ja, wie geht man damit um als POC – oder als jemand, der eben nicht davon betroffen ist und sich so langsam seiner Privilegien bewusst wird?
BF: Erstmal an alle POC: Haltet durch! Ein Appell an alle Menschen mit dunkler Hautfarbe, aber auch an alle anderen ethnischen Minderheiten hier in Deutschland: Haltet durch! Jetzt ist die Zeit!
Wir haben viel Schwung mitgenommen durch diese ganzen Demonstrationen. Und das ist ja auch einmalig – soweit ich mich erinnern kann – dass in Deutschland nach so einem Fall, so häufig demonstriert worden ist. Meistens passiert irgendwas. Dann findet gleich eine Demo statt – und dann ist es wieder vorbei. Dann ist wieder Schweigen. Dann geht jeder wieder in sein altes Muster hinein. Das ist jetzt, glaube ich, etwas anders. Jetzt haben wir wirklich so viele Demos gehabt … Jetzt schon fast über zwei Monate hinweg. Und man bemerkt richtig: Das ist nicht nur ein Trend. Gerade in der Community merkt man, dass das ist nicht nur ein Trend ist. Es ist eine Bewegung geworden!
Ganz viele Gruppen arbeiten an vielen konkreten Vorstellungen, um auch Einfluss auf Politik, auf Gesetzgebung, auf Regierung zu nehmen. Und so muss es auch weitergehen! Jetzt ist wirklich unsere Zeit, um was zu bewegen!
Wir sind auch ein Stück weit in der Verantwortung gegenüber unseren Vorfahren, die deutlich mehr kämpfen mussten als wir, damit wir dieRechte haben, die wir jetzt haben die– wirklich im wahrsten Sinne des Wortes – für uns geblutet haben. Insofern sind wir in der Verantwortung, jetzt auch weiterzumachen. So sehe ich das. Also nicht den Kopf in den Sand stecken und sagen: „Ich habe keine Lust mich damit zu beschäftigen!“, sondern wirklich weitermachen!
Umgekehrt die Mehrheitsgesellschaft … Ganz ehrlich: Eigentlich sollten es gar nicht wir sein, die sich hierzu engagieren müssen! Die Mehrheitsgesellschaft muss sich engagieren! All diejenigen, die von sich behaupten, dass sie keine Rassisten sind, die müssen sich engagieren! Denn das Rassismus-Problem ist kein Schwarzes Problem. Das Rassismus Problem ist ein Problem der weissen Gesellschaft, um das mal deutlich zu sagen!
Ich diskriminiere nicht Leute mit dunkler Hautfarbe. Aber ich werde von weißen Personen diskriminiert! Das ist ganz, ganz wichtig und dieses Selbstverständnis muss auch mal langsam in die Köpfe gelangen. Es reicht nicht aus zu sagen: „Ja, ich persönlich beleidige niemanden rassistisch und greife niemanden aus rassistischen Gründen an. Deswegen ist das für mich kein Thema. Damit muss ich mich nicht befassen. Das ist nicht mein Problem!“ Nein, nein so kann das nicht laufen!
Die Mehrheitsgesellschaft hier in Deutschland ist weiß. Und wenn man halt von sich behauptet, dass man in einem Rassismus freien Land lebt oder in einem Land lebt, wo Rassismus angeblich eine untergeordnete Rolle spielt, dann hat man sich gefälligst dafür einzusetzen, wenn man dann doch etwas vom Rassismus mitkriegt, und dass man halt sich wirklich zu Wehr setzt oder sich dafür einsetzt.
This podcast is supported by the Stars4Media pilot project.
Landesantidiskriminierungsgesetz
Das Landesantidiskriminierungsgesetz wurde am 04.06.2020 in Berlin verabschiedet. Es verbietet Behörden, öffentlichen Schulen und der Polizei, aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Religion, körperlicher oder geistiger Behinderung, Alter, sexueller Identität, Ideologie und Hintergrund zu diskriminieren. Das Antidiskriminierungsgesetz des Landes ist das erste in Deutschland und soll dazu beitragen, Randgruppen zu schützen und die Wertschätzung von Vielfalt als Leitprinzip gesetzlich zu verankern.
Studie zu Racial Profiling in Deutschland
Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte die Studie zum rassistischen Profiling im Juli 2020 abgesagt. Als Folge der “Black Lives Matter”-Demonstrationen und anderer Fälle von Polizeigewalt in Hessen, Berlin und Düsseldorf gerät die Polizei zunehmend in die Kritik. Dank einer Petition des Bundestages soll die Studie zum rassistischen Profiling von der Polizei eingefordert werden.